Kurzarbeit bezeichnet eine vorübergehende Reduktion oder vollständige Einstellung der Arbeit in einem Unternehmen. Die Ursachen sind in der Regel wirtschaftlich bedingt, auf behördliche Massnahmen oder besondere, nicht durch den Arbeitgeber zu vertretende Umstände zurückzuführen. Mit Proffix Px5 kann die Kurzarbeitsentschädigung einfach abgerechnet werden.
Bevor Sie eine Voranmeldung zur Kurzarbeit stellen, versuchen Sie Ihre betriebliche Situation einzuschätzen:
Bevor Kurzarbeit eingeführt werden kann, muss die Voranmeldung bei der zuständigen amtlichen Stelle des Kantons, in dem der Betrieb oder die Betriebsabteilung ihren Sitz hat, eingereicht werden.
Aktuell ist keine Frist zu berücksichtigen. Die Voranmeldung ist in der Regel telefonisch möglich, wobei das Formular sofort nachgereicht werden muss. Eine Anmeldung per E-Mail wird in der Regel nicht akzeptiert.
Beim Ausfüllen des Formulars müssen alle Fragen beantwortet und eine Arbeitslosenkasse ausgewählt werden.
Im Zuge der Coronavirus-Pandemie wurden einige bisher übliche Regeln zur Kurzarbeit geändert. Diese Informationen werden auf der Website der SECO publiziert.
Die Ausgleichskassen richten im Zuge der Coronavirus-Pandemie eigene Taggelder aus (z.B. Selbständige Einzelunternehmer, Eltern mit schulpflichtigen Kindern usw.). Diese Taggelder sind nicht mit den Leistungen der Arbeitslosenkasse für Kurzarbeit zu verwechseln und entsprechend auch nicht Teil vorliegender Anleitung. Informationen zur Abrechnung der Taggelder finden Sie auf der Website der Informationsstelle AHV/IV.